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Winterdienst Eiszapfenbeseitigung

Winterdienst Berlin Brandenburg – Schneeräumung für Privathaushalte und Gewerbebetriebe

Als Eigenheim- und Grundstücksbesitzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Auffahrten, Gehwegen und die verschiedenen Bereiche rund um das Gebäude von Schnee und Eis zu befreien. Die Sicherheit von Passanten sollte gewährleistet werden, unabhängig von Tages- oder Uhrzeit.

Das gleiche gilt für öffentliche Einrichtungen und Firmengebäude. Da sollten die Firmengelände sowie Parkplätze durch den Winterdienst Berlin Brandenburg eisfrei gehalten werden, damit Besucher und Mitarbeiter sich sicher bewegen können.

Wenn Sie unseren professionellen Winterdienst Berlin Brandenburg beauftragen, dann können Sie sich darauf verlassen, dass der Schnee rechtzeitig und vollständig geräumt wird. Wir sind Experten für den Winterdienst Berlin Brandenburg. 

Als erfahrene Profis bieten wir Ihnen sämtliche Services aus einer Hand, von der Schneeräumung und dem Salzstreuen bis zur Eiszapfenbeseitigung und sorgen für einen sicheren Durchgang aller Bereiche. Lassen Sie sich von unserem Angebot überzeugen!

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Nutzen Sie unseren 24/7-Notdienst zur Schneeräumung in Berlin und Brandenburg.

Ein Anruf genügt und wir sind innerhalb kurzer Zeit bei Ihnen vor Ort, um Ihr Objekt von Schnee und Eis zu befreien.

Das beeinflusst die Winterdienst Preise Brandenburg

Das beeinflusst die Winterdienst Preise Brandenburg

Die Winterdienst Preise Brandenburg lassen sich pauschal nicht bestimmen. Da spielen mehrere Faktoren eine wichtige Rolle:

  • Wie leicht das zu räumende Grundstück erreichbar ist
  • Die genaue Lage + Fläche des Grundstücks
  • Einsatz von maschineller und/oder manueller Arbeit 
  • Gegebenheiten auf dem Grundstück
  • Zusatzleistungen (z. B. Schnee- und Eisbeseitigung bei Nacht)

Achten Sie außerdem darauf, dass einmal Winterdienst pro Tag meistens zu wenig ist, vor allem bei starkem und andauerndem Schneefall. Der Schnee muss sofort nach Beendigung des Schneefalls geräumt werden. Bei Glätte sollten Sie nicht warten und müssen Sie den Winterdienst sofort durchführen.

Geabcon Group unterstützt Sie gerne beim Winterdienst Brandenburg!

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FAQ

Ja. Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet Haus- und Grundstückseigentümer dazu, die Gefahrenquellen auf Ihrem Grundstück zu beseitigen. Dazu gehören auch glatte oder verschneite Fusswege. Bei Verstößen gegen die Streu- und Räumpflicht drohen hohe Bußgelder.

Fällt in der Nacht neuer Schnee, muss dieser am Morgen zur vorgeschriebenen Uhrzeit beseitigt werden. Wenn Sie einen professionellen Winterdienst beauftragt haben, müssen Sie kontrollieren, ob dieser der Schnee- und Räumpflicht nachkommt.

Mit Winterdienst versteht man alle Massnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit, sowie der Mobilität und Wirtschaftlichkeit des Verkehrsablaufes in der Wintersaison. Unter anderem sind die Schneeräumung und Eisbeseitigung feste Elemente des Winterdienstes.

Als Streumittel für den Winterdienst kommen Sand, Granulat, Splitt oder Asche zum Einsatz. Hobelspäne sind als Streugut ungeeignet und Streusalz ist vielerorts verboten. 

Der Hauseingang, der Bürgersteig, sowie alle Wege zu Garagen und Mülltonnen müssen gestreut und geräumt werden. Bei den Gehwegen vor dem Haus müssen Sie mindestens 1 Meter Schnee befreien, sodass es ausreichend Raum für zwei Fußgänger gibt.

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