Call-geabcon-icon
Rufen Sie uns an unter:

Schnelle Streugutbeseitigung:
24/7 Winterdienst von
erfahrenen Profis

Beim Winterdienst denken die meisten an erster Stelle an die Schneeräumung und Eisbeseitigung. Aber wer übernimmt die Streugutbeseitigung? Denn auch das verwendete Streugut muss richtig entsorgt werden, damit es nicht ewig auf den Straßen und Gehwegen herumliegen bleibt.

Geabcon Group übernimmt die professionelle Streugutbeseitigung mit voller Leidenschaft für Sie!

Wir planen und führen die Streugutbeseitigung Berlin aus für Privathaushalte sowie Großkunden

Wenn die Winterdienstsaison beendet ist, ist die Arbeit für das Geabcon Group-Team noch nicht vorbei! Erst dann fangen wir mit der Streugutbeseitigung Berlin auf den Gehwegen und Straßen der Hauptstadt an und klären alle Flächen, von kleinen Hinterhöfen bis zu größeren Parkplatzflächen Ihrer Mietanlage. Wir helfen Ihnen gerne!

Wir übernehmen problemlos den gesamten Winterdienst für Sie, inklusive des Schneeabtransports und der Streugutbeseitigung. Auch wenn Sie die Streugutbeseitigung als einzelne Dienstleistung bei uns buchen möchten, ist dies perfekt möglich.

Die Streugutbeseitigung kann jederzeit von uns ausgeführt werden, egal ob während der Wintersaison oder als Schlussreinigung am Ende der Saison.
 
 Unterstützung bei der Streugutbeseitigung Berlin benötigt? Wir sind in allen Bezirken aktiv, zum Beispiel in Berlin-Köpenick oder Berlin-Lichtenberg.

Kontaktieren Sie uns, dann erstellen wir Ihnen gerne ein spezielles Angebot aus Mass!

113084@2x

Nutzen Sie unseren 24/7-Notdienst zur Schneeräumung in Berlin und Brandenburg.

Ein Anruf genügt und wir sind innerhalb kurzer Zeit bei Ihnen vor Ort, um Ihr Objekt von Schnee und Eis zu befreien.

FAQ

Als Streumittel werden mineralische Granulate wie Splitt, Schotter, Streusand, Kies, Blähton und organisches Granulat verwendet. Das Streuen von Asche ist nicht mehr so gebräuchlich. Weiterhin kommen auch Taumittel zum Einsatz.

Die Kosten für das Streugut, den Schneeschaufel und Weiteres gehen zu Lasten des Vermieters.

Nein. Der Vermieter muss dem Mieter alle notwendigen Utensilien für den Winterdienst zur Verfügung stellen, auch wenn er den Winterdienst auf den Mieter übertragen hat.

Wegen seiner umweltschädigenden Wirkungen ist Streusalz in den meisten Kommunen verboten und sogar mit einem Bußgeld belegt. Geeignete Mittel, die Sie nach der Schneeräumung auf die verbliebene Glätte anwenden können, sind zum Beispiel Sand, Splitt oder Granulat.

Interesse an unserem Winterdienst?

Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Datenschutzerklärung

Was ergibt 7+4?