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Sparen Sie sich Kopfschmerzen mit unserer schnellen Eiszapfenbeseitigung!

Ein Dach voller Schnee und Eiszapfen mag idyllisch sein, doch birgt es eine gewisse Gefahr. Denn herunterfallende Eiszapfen und Dachlawinen können Passanten oder Fahrzeuge, die am Straßenrand geparkt sind, in Gefahr bringen. Fällt es Ihnen zu schwer, die Eiszapfen selbst zu entfernen? Dann übernimmt Geabcon Group die Eiszapfenbeseitigung gerne für Sie! Unser Team hat jahrelange Erfahrungen in Winterdienst-Tätigkeiten jeder Art und in jedem Berliner Bezirk, zum Beispiel in Zehlendorf oder Mitte.

schnellen Eiszapfenbeseitigung

Sicher den Winter durchkommen mit unserer zuverlässigen Winterdienst-Eiszapfenbeseitigung

Eiszapfen bilden sich recht schnell, wenn sich Tauwetter und Minusgrade regelmäßig abwechseln. Auch könnten Eiszapfen auf eine verstopfte Dachrinne hinweisen. Eiszapfen sind sehr gefährlich, weil sie herunterfallen können. Die reine Schneeräumung und das Werfen von Streugut reichen also nicht. Sie sollten auch regelmäßig die Lage auf Ihrem Dach kontrollieren.

Meistens können Sie Eiszapfen einfach mit einer Schneeschaufel oder einem Besen abschlagen. Hängen die Eiszapfen unerreichbar hoch? Dann sollten Sie unterhalb des Daches eine Gefahrenzone absperren, die Passanten auf die anwesende Gefahr weist.

Oder Sie können die Hilfe eines professionellen Unternehmens wie Geabcon Group holen! Unsere Experten kennen sich mit den unterschiedlichsten Situationen aus und handeln sicher, professionell und zuverlässig.

Bei uns können Sie die Winterdienst-Eiszapfenbeseitigung entweder als einzelne Dienstleistung oder als Teil unseres saisonalen Winterdienst-Services buchen.

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Nutzen Sie unseren 24/7-Notdienst zur Schneeräumung in Berlin und Brandenburg.

Ein Anruf genügt und wir sind innerhalb kurzer Zeit bei Ihnen vor Ort, um Ihr Objekt von Schnee und Eis zu befreien.

FAQ

Nein. Da die Entfernung von Eiszapfen eine selten anfallende Mehrarbeit ist, kann dies nicht umgelegt werden. Unter Betriebskosten fallen nur wiederkehrende Arbeiten, die jährlich anfallen.

Laut der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sind Sie als Hausbesitzer dafür verantwortlich, vermeidbare Gefahren (wie z. B. Eiszapfen) für den Verkehr zu beseitigen. Wenn Sie diese nicht beseitigen können, müssen Sie die bestehende Gefahr mit einem Warnschild markieren.

Dies impliziert auch, dass Sie dafür haften können, wenn Sie die Gefahr durch herabfallende Eiszapfen nicht erkennen. Der Fußweg und die Straße direkt am Gebäude sollten jederzeit für Fußgänger, Rad- und Autofahrer sicher benutzbar sein.

Der Vermieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses darf seinen Mieter dazu verpflichten, die Eiszapfen am Dach zu beseitigen, wenn ihm im Mietvertrag die Verkehrssicherungspflichten für das Haus vollständig übertragen wurden. In dem Fall haftet der Mieter auch, wenn es zu Schaden Dritter kommt. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter ist in diesem Fall nicht möglich.Bei Mietwohnungen ist die Lage ein wenig anders, denn hier können die Verkehrssicherungspflichten nur teilweise übertragen werden. Nur wenn der Vermieter den Mieter für einzelne Pflichten (wie die Streupflicht oder das Schützen vom Gehweg vor Dachlawinen) vertraglich heranzieht, ist der Mieter auch effektiv für diese Sachen verantwortlich.

Trifft eine herunterfallende Eiszapfe z. B. ein parkiertes Auto, dann haftet in der Regel der Gebäudeeigentümer. Der Schaden am Auto wird von der Teil- oder Vollkasko-Versicherung des Fahrzeughalters übernommen.

Wenn kein Versicherungsschutz vorhanden ist und der Fahrzeugeigentümer nachweisen kann, dass der Hauseigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, dann bleibt der Fahrzeughalter nicht auf den Schadenskosten sitzen.

Wenn die Temperatur unter dem Gefrierpunkt sinkt und die Luft kalt genug ist, frieren herunterlaufende Tropfen fest am Dach und entstehen Eiszapfen. Halten Sie also ein Auge auf Ihr Dach, wenn die Temperaturen sinken!

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