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In welchen Monaten muss eigentlich Winterdienst gemacht werden?
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In welchen Monaten muss eigentlich Winterdienst gemacht werden?

Viele Menschen freuen sich, wenn endlich wieder Schnee gefallen ist! Aber meistens verschwindet diese Freude schnell, wenn man sich auf den Weg zur Schule oder Arbeit machen muss. Da muss sich jemand um die Beseitigung von Schnee und Eis kümmern. 

Sie fragen sich vielleicht, in welchen Monaten Winterdienst gemacht werden muss? Und wer nimmt eigentlich die Arbeit auf sich? Auf diese und andere häufig gestellte Fragen finden Sie in diesem Blogpost eine klare Antwort.

Einsatz des Winterdienstes: Wann wird Schnee geschaufelt?

Der Winter fängt offiziell im November an und läuft bis Ende März. In dieser Periode ist auch der professionelle Winterdienst tätig. Aber weil mittlerweile nicht nur der April macht, was der will, läuft die Einsatzbereitschaft von professionellen Winterdienst Firmen schon von Oktober bis April

Mit dem Klimawandel ist das Wetter unvorhersehbar geworden und man muss auf alles vorbereitet sein.

Ein professioneller Winterdienst für Privatgrundstücke ist sieben Tage pro Woche für Sie da und arbeitet bei Bedarf auch nachts. Die Schneeräumung muss an Arbeitstagen zwischen 7 und 20 Uhr erledigt werden. An Wochenenden und Feiertagen müssen Sie den Winterdienst erst ab 8 oder 9 Uhr durchführen.

Orte, wo sich viele Menschen aufhalten, wie z. B. Restaurants, Kneipen oder Kinos müssen auch nach 20 Uhr geräumt werden. 

Diese Aufgaben übernimmt der Winterdienst

Ein professioneller Winterdienst für Privatgrundstück kann meistens nach individuellen Bedürfnissen angepasst werden und übernimmt das eis- und schneefrei machen von Hauszuwegungen, Treppengängen, Bürgersteigen und Gehwegflächen sowie Verkehrs-, Parkplatz- und Industrieflächen.

Manche Firmen bieten neben den Winterdienst Service auch andere Dienstleistungen, wie z. B. die Treppenhausreinigung, Flächenreinigung und Eiszapfenbeseitigung an. 

Wie oft muss Schnee geräumt und gestreut werden?

Wie oft Sie Schnee räumen müssen, ist von den Wetterverhältnissen abhängig und wurde also nicht gesetzlich festgelegt. Wenn der Schneefall andauert oder bei Eisregen, kann es notwendig sein, dass der Winterdienst mehrere Male pro Tag und bei sehr schlechtem Wetter sogar stündlich erfolgt, damit alle Gehwege für jeden gefahrlos passierbar sind. 

Nur so ist ein optimaler Schutz garantiert! Vorsorglich auf trockene Gehwege streuen macht wenig Sinn, es sei denn, es besteht der Verdacht, dass sich Glatteis bilden wird.

So räumen Sie richtig:

  • Halten Sie ausreichend Platz des Gehwegs schneefrei, damit zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Eine Passage von 1,20 Meter reicht aus.
  • An Stellen, die weniger genutzt werden, wie z. B. dem Weg zur Mülltonne, kann schmaler geräumt werden
  • Fangen Sie bei Glätte immer mit dem Streuen an. Die Eisbeseitigung hat die höchste Priorität. Erst wenn Sie ausreichend Streugut auf die gefrorenen Stellen verteilt haben, können Sie mit dem Schneeräumen anfangen.

Welches Streugut ist für den Winterdienst Privatgrundstück geeignet?

Das beste Streugut für den Winterdienst Privatgrundstück ist Sand, Rollsplitt, umweltfreundliches Granulat und Asche. Streusalz ist in vielen Orten verboten, da es sehr schädlich für Tiere, Pflanzen und Gewässer ist. 

Sie können dafür sogar mit einer Geldbuße bestraft werden. Ebenso ungeeignet sind Hobelspäne, da diese die Feuchtigkeit des Schnees aufsaugen und zur erhöhten Rutschgefahr führen. 

Denken Sie daran, das Streumittel im Frühjahr von den Gehwegen zu fegen und richtig zu entsorgen. Bei Einfamilienhäusern kümmert sich der Mieter um das Streugut. Für den Winterdienst Mehrfamilienhaus sollte in der Regel der Vermieter das Streugut zur Verfügung stellen.

Möchten Sie wissen, welche Kosten beim Winterdienst Privatgrundstück anfallen? Lesen Sie dann unseren Beitrag “Was kostet ein regelmäßiger Winterdienst für Privathaushalte?

Winterdienst Privatgrundstück: Wohin mit dem Schnee beim Räumen?

Beim Winterdienst Privatgrundstück wird Schnee geräumt, um die Geh- und Fahrwege sicher zu machen. Aber wohin mit dem Schnee? Schnee vom Gehweg einfach auf die Straße schieben, ist keine gute Idee, da der angesammelte Schnee die Weiterfahrt der Fahrzeuge behindern kann. 

Der beseitigte Schnee sollte also auch beim Winterdienst Privatgrundstück korrekt verräumt werden.  

  • Falls Sie einen Garten besitzen, können Sie den Schnee in einer Ecke auftürmen. 
  • Wenn kein geeigneter Platz vorhanden ist, können Sie den Schnee eventuell auf dem der Fahrbahn zugewandten Rand lagern, es sei denn, Sie beeinträchtigen den Straßenverkehr nicht.
  • Achten Sie darauf, dass die Sicht der Verkehrsteilnehmer nicht eingeschränkt wird.
  • Der professionelle Schneeabtransport ist auch eine Möglichkeit. In dem Fall wird der Schnee fachgerecht von einer Firma mitgenommen.

Winterdienst im Mehrfamilienhaus: Welche Vorschriften gelten für Eigentümer?

Als Hauseigentümer müssen Sie im Winter alle Gehwege vor Ihrem Grundstück ordentlich räumen, damit der Durchgang möglich ist und Passanten sich nicht verletzen können. Wenn Sie den Winterdienst nicht ausführen, können Sie als Hauseigentümer für den Schadensersatz haftbar gemacht werden, wenn ein Radfahrer oder ein Fußgänger stürzt.

Wenn Sie als Hausbesitzer der Pflicht vom Winterdienst im Mehrfamilienhaus nicht nachkommen, dann drohen Bußgelder in Höhe von 10.000 Euro. 

Sie können die Aufgabe des Winterdienstes an den Mieter übertragen. Dies sollte dann im Mietvertrag festgelegt sein. Eine mündliche Abmachung reicht nicht aus. Bei der Übertragung der Räum- und Streupflicht haftet der Mieter im Schadensfall. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist dann empfehlenswert.

Wenn der Hinweis auf den Streu- und Räumdienst fehlt, bleiben Sie als Vermieter weiterhin für die Schneeräumung verantwortlich. Sie können den Winterdienst im Mehrfamilienhaus eventuell auch einer professionellen Firma wie Geabcon Group oder dem Hausmeister übertragen. 

Die Winterdienst Kosten dürfen Sie dann durch die Betriebskostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen. Achten Sie darauf, dass berufstätige oder ältere Leute nicht automatisch vom Winterdienst befreit sind. Dabei müssen Sie immer noch einen Ersatz finden, der die gesamten Aufgaben des Winterdienstes im Mehrfamilienhaus übernimmt.

Verkehrssicherungspflicht beim Winterdienst für öffentliche Gehwege

In der Regel ist es so, dass die Stadt, Gemeinde oder Kommune eine Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Gehwege hat. Dies verpflichtet sie dazu, eventuelle Gefahrenquellen wie Eis und Schnee auf öffentlichen Wegen zu erkennen und zu beseitigen. 

Die Stadt oder Gemeinde wälzt die Verkehrssicherungspflicht aber öfter auf die Hauseigentümer ab (die es dann wieder auf die Mieter übertragen können). 

Dies impliziert, dass der Hauseigentümer nicht zum Räumen und Streuen von öffentlichen Gehwegen außerhalb seines Grundstückes verpflichtet ist, wenn der Winterdienst nicht auf ihn übertragen wurde. 

In diesem Fall haftet der Eigentümer nicht, wenn es zu einem Unfall kommt.

Fazit:

Im Grunde genommen läuft der Winterdienst von November bis Ende März, aber je nach Wetterlage kann diese Periode verlängert werden. Als Hauseigentümer sind Sie für die Schnee- und Eisräumung verantwortlich, es sei denn, Sie übertragen diese Verantwortlichkeit Ihren Mietern. In diesem Fall ist eine schriftliche Abmachung im Mietvertrag notwendig.

Verwenden Sie fürs Streuen von Gehwegen nur geeignetes Streugut. Streusalz ist nicht geeignet. Fangen Sie immer mit der Eisbeseitigung an und verräumen Sie den Schnee auf eine korrekte Weise. So bleibt es für alle auch im Winter sicher!